Regulatorischer Kontext
Für Berufsgeheimnisträger (Kanzleien, Praxen, Notariate) ist die relevante Rechtsgrundlage § 203 Abs. 3 StGB: die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete „mitwirkende Personen" ist zulässig. Das Berufsrecht — etwa § 43e BRAO oder § 62a StBerG — verlangt dafür einen Vertrag in Textform mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen. Die §203-Zusatzvereinbarung gehört zum Compliance-Tarif dazu und gilt ausschließlich für Deutschland-Inferenz, nicht für Router oder Sidecar — Details im EU-KI-Recht-Überblick.
Die Protokollierungspflichten aus Art. 12 AI Act lassen sich über den Sidecar abdecken, unabhängig davon, ob Sie die Deutschland-Inferenz oder Ihre bestehende KI-Lösung einsetzen.
Ihre genaue Rolle in der KI-Wertschöpfungskette nach AI Act (Anbieter oder Betreiber) hängt von Ihrem konkreten Einsatzfall ab. Das prüfen wir im Onboarding gemeinsam mit Ihnen — eine pauschale Einordnung an dieser Stelle wäre nicht seriös.