Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger (§ 203 Abs. 3 StGB)
ENTWURF — vor Verwendung juristisch prüfen. Dieses Dokument ist eine Vorlage zur eigenen Prüfung und Anpassung, keine Rechtsberatung. Siehe RDG-Hinweis.
1. Zweck dieser Vereinbarung
Diese Zusatzvereinbarung ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag und begründet die wirksame Verpflichtung zur Verschwiegenheit, die § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB für “mitwirkende Personen” voraussetzt. Ohne diese oder eine gleichwertige Vereinbarung ist die Weitergabe von Berufsgeheimnissen an den Auftragsverarbeiter nicht von § 203 Abs. 3 StGB gedeckt.
2. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
DataFortress.cloud GmbH und die von ihr eingesetzten Subprozessoren (siehe Subprozessorenliste) verpflichten sich, alle im Rahmen der Leistungserbringung zur Kenntnis gelangten Geheimnisse im Sinne des § 203 StGB streng vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt zu offenbaren.
3. Sorgfältige Auswahl
Der Kunde als Berufsgeheimnisträger bestätigt mit Abschluss dieser Vereinbarung, dass er die sorgfältige Auswahl des Auftragsverarbeiters im Sinne des § 203 Abs. 4 StGB selbst zu verantworten hat. DataFortress.cloud GmbH stellt hierfür die TOM und die Subprozessorenliste als Entscheidungsgrundlage bereit.
4. Umfang der Kenntnisnahme
Die Verarbeitung erfolgt technisch automatisiert; eine inhaltliche Kenntnisnahme durch Mitarbeitende von DataFortress.cloud GmbH findet im Regelbetrieb nicht statt. Eine manuelle Einsichtnahme erfolgt ausschließlich im Rahmen von Support-Anfragen und nur mit Zustimmung des Kunden.
5. Weitergabe an Subprozessoren
Die eingesetzten Subprozessoren sind ihrerseits vertraglich zur Verschwiegenheit sowie zur Nicht-Nutzung der Daten für Trainingszwecke verpflichtet. Diese Verpflichtung ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Subprozessorenliste.
6. Kündigung und Wirkung
Diese Vereinbarung endet mit Beendigung des Auftragsverarbeitungsvertrags. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.
7. Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für Kunden, die als Berufsgeheimnisträger im Sinne des § 203 Abs. 1 StGB tätig sind (u. a. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Psychotherapeuten, Angehörige der Pflegeberufe).
Vertragspartner: DataFortress.cloud GmbH, Gewerbestraße 13, 82064 Straßlach-Dingharting Fragen zu diesem Muster: info@konforme-ki.de