Pflichten für jedes Unternehmen
Der AI Act gilt nicht nur für Berufsgeheimnisträger — er gilt für jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt oder bereitstellt. Die folgenden Pflichten treffen Sie unabhängig von Ihrer Branche.
Risikoklassen — wo Ihr Einsatz vermutlich steht
Der AI Act sortiert KI-Systeme nach Risiko, nicht nach Branche:
- Verbotene Praktiken (Art. 5) — u. a. Social Scoring, manipulative Systeme, biometrische Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum. Gilt seit 2. Februar 2025. Betrifft die allermeisten Unternehmenseinsätze nicht.
- Hochrisiko (Anhang III) — u. a. Systeme in Personalauswahl, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur. Durch das „Digital Omnibus" (Verordnung (EU) 2026/1744) auf 2. Dezember 2027 verschoben. Ein Chat- oder Zusammenfassungs-Assistent fällt in aller Regel nicht darunter.
- Transparenzpflichten (Art. 50) — Kennzeichnung von KI-Interaktionen, Deepfakes und synthetischen Inhalten. Gilt unverändert seit 2. August 2026. Betrifft praktisch jedes Unternehmen mit einem Chatbot oder KI-generierten Inhalten.
- GPAI-Anbieterpflichten (Art. 53 ff.) — nur relevant, wenn Sie selbst ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck bereitstellen, nicht wenn Sie eines nutzen.
Art. 4 — KI-Kompetenz
Seit 2. Februar 2025 gilt: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt — angemessen für den jeweiligen Einsatzkontext. Das ist keine Empfehlung, sondern eine geltende Pflicht, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße, und einer der wenigen Punkte, die sich konkret prüfen und dokumentieren lassen.
Betrifft mich das?
- · Setzen Mitarbeitende KI-Tools ein (auch nur ChatGPT im Alltag)? Dann greift mindestens Art. 4.
- · Ist ein Chatbot oder KI-generierter Inhalt für Kunden sichtbar? Dann prüfen Sie Art. 50.
- · Sind Sie zusätzlich Berufsgeheimnisträger (Kanzlei, Praxis, Notariat)? Dann gilt zusätzlich alles Folgende.