Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO

ENTWURF — vor Verwendung juristisch prüfen. Dieses Dokument ist eine Vorlage zur eigenen Prüfung und Anpassung, keine Rechtsberatung. Siehe RDG-Hinweis.

1. Vertraulichkeit

  • Transportverschlüsselung (TLS 1.2+) für alle Anfragen zwischen Client, Gateway und Subprozessoren.
  • Zugriffskontrolle über API-Schlüssel pro Kunde; Rotation auf Anfrage jederzeit möglich.
  • Rollenbasierte Zugriffsbeschränkung auf interne Systeme; Zugriff auf Kundendaten nur, soweit für den Support erforderlich.

2. Integrität

  • Jede Anfrage wird als Nachweis-Datensatz hash-verkettet protokolliert — nachträgliche unbemerkte Veränderung ist ausgeschlossen.
  • Änderungen an der Subprozessorenliste werden versioniert und mit Zeitstempel dokumentiert.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Redundante Anbindung an mehrere EU-Subprozessoren; bei Ausfall eines Anbieters erfolgt Routing an einen alternativen Anbieter aus der EU-Liste — niemals außerhalb davon.
  • Regelmäßige Backups der Protokolldaten (nicht der Prompt-Inhalte, siehe Retention).

4. Verfahren zur Überprüfung, Bewertung und Evaluierung

  • Die Subprozessorenliste wird mindestens vierteljährlich überprüft.
  • Sicherheitsrelevante Vorfälle werden dokumentiert und, soweit meldepflichtig, unverzüglich an betroffene Kunden kommuniziert.

5. Datensparsamkeit und Speicherbegrenzung

  • Standard-Retention für Prompt-Inhalte: 0 Tage — es wird nur das Nachweis-Metadatum (Modell, Subprozessor, Zeitstempel, Hash, Token-Anzahl) dauerhaft gespeichert, nicht der Inhalt selbst.
  • Kein Training auf Kundendaten, weder durch uns noch vertraglich durch die eingesetzten Subprozessoren.

6. Auftragskontrolle

  • Subprozessoren werden ausschließlich nach Prüfung ihrer EU-Jurisdiktion und eines eigenen, belastbaren AVV eingesetzt.
  • Liste und Änderungshistorie: Subprozessorenliste.

Fragen zu diesem Dokument: info@konforme-ki.de