Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO
ENTWURF — vor Verwendung juristisch prüfen. Dieses Dokument ist eine Vorlage zur eigenen Prüfung und Anpassung, keine Rechtsberatung. Siehe RDG-Hinweis.
1. Vertraulichkeit
- Transportverschlüsselung (TLS 1.2+) für alle Anfragen zwischen Client, Gateway und Subprozessoren.
- Zugriffskontrolle über API-Schlüssel pro Kunde; Rotation auf Anfrage jederzeit möglich.
- Rollenbasierte Zugriffsbeschränkung auf interne Systeme; Zugriff auf Kundendaten nur, soweit für den Support erforderlich.
2. Integrität
- Jede Anfrage wird als Nachweis-Datensatz hash-verkettet protokolliert — nachträgliche unbemerkte Veränderung ist ausgeschlossen.
- Änderungen an der Subprozessorenliste werden versioniert und mit Zeitstempel dokumentiert.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Redundante Anbindung an mehrere EU-Subprozessoren; bei Ausfall eines Anbieters erfolgt Routing an einen alternativen Anbieter aus der EU-Liste — niemals außerhalb davon.
- Regelmäßige Backups der Protokolldaten (nicht der Prompt-Inhalte, siehe Retention).
4. Verfahren zur Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
- Die Subprozessorenliste wird mindestens vierteljährlich überprüft.
- Sicherheitsrelevante Vorfälle werden dokumentiert und, soweit meldepflichtig, unverzüglich an betroffene Kunden kommuniziert.
5. Datensparsamkeit und Speicherbegrenzung
- Standard-Retention für Prompt-Inhalte: 0 Tage — es wird nur das Nachweis-Metadatum (Modell, Subprozessor, Zeitstempel, Hash, Token-Anzahl) dauerhaft gespeichert, nicht der Inhalt selbst.
- Kein Training auf Kundendaten, weder durch uns noch vertraglich durch die eingesetzten Subprozessoren.
6. Auftragskontrolle
- Subprozessoren werden ausschließlich nach Prüfung ihrer EU-Jurisdiktion und eines eigenen, belastbaren AVV eingesetzt.
- Liste und Änderungshistorie: Subprozessorenliste.
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